Detektiv

Allgemeine Geschäftsbedingungen

überprüft durch das Bundeskartellamt, Gesch.-Nr. B 3 - 776000 - A - 35 / 69

Die Beyer & Collegium Unternehmens- und Sicherheitsberatung GmbH nachfolgend Auftragnehmer genannt, ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weiterreichende Haftung wird für den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die auf Grund von Ermittlungen und Feststellungen des Auftragnehmers gefasst werden.
Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist, soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung des Auftragnehmers Dienstvertrag.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte und Beweismittel des Auftragnehmers werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe der Beweismittel an Dritte.
Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht.
Im Rahmen eines erteilten Auftages darf das Unternehmen nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf der Auftragnehmer unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber kann jederzeit, der Auftragnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Kündigung. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Die Geltendmachung eines weiteren Vertrauensschadens ist nicht ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
An gesetzlichen Sonn- und Feiertagen sowie für die Nachtzeit (20.00 - 08.00 Uhr) wird zum Stundenhonorar ein angemessener Zuschlag erhoben. Für Auslandsarbeiten bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.
Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschußzahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann der Auftragnehmer die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne daß es einer Mahnung bedarf, die üblichen bankmäßigen Verzugszinsen berechnet.
Wird der Auftragnehmer infolge Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen des Auftragnehmers zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen.
Ist der Einsatz technischer Geräte zur Beweismittelsicherung auf Mietbasis vereinbart, haftet der Auftraggeber im Mietzeitraum für Verlust und Beschädigung.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Sitz der Beyer & Collegium Unternehmens- und Sicherheitsberatung GmbH